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Redaktion: Lebenswert-Leben
www.lebenswert-leben.at
e-smog@lebenswert-leben.at

Quelle:

IGEF Wulf-Dietrich Rose
Lesen Sie hier seine Biographie



Medieninformation Januar 2000


Mobilfunk-Sachverständiger verlangt Abschaltung von
Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohngebieten

Nach dem österreichischen Telekommunikations-Gesetz (TKG) § 67 Abs 2 Satz 1 muss bei der
Errichtung und dem Betrieb von Mobilfunk-Sendeanlagen der Schutz von Leben und Gesundheit
gewährleistet sein. Gegen diese gesetzliche Regelung wird nach Meinung des Mobilfunk-Sachverständigen Wulf-Dietrich Rose aus Reith bei Kitzbühel häufig dann verstossen, wenn Mobilfunksender in Wohngebieten stehen. Nach seinen Messungen im Nahbereich zahlreicher Mobilfunk-Sendeanlagen werden dort Strahlen- belastungen erreicht, die nach den aktuellen Erkenntnissen der Forschung den gesetzlich garantierten Gesundheitsschutz der Bevölkerung nicht gewährleisten. Mit dieser Argumentation hatte Rose bereits mehrfach erreicht, dass im Wohngebiet geplante bzw. schon gebaute Mobilfunksender verlegt wurden.

Die Einhaltung der ÖNORM S 1120 genügt nach Roses Aussage nicht, zumal es sich dabei um
eine Vornorm handelt, die lediglich den Stand der Technik und nicht der Wissenschaft ausdrückt, aber keinen rechtsverbindlichen Charakter besitzt. Bei Strahlenbelastungen über 1 µW/m2 kann seiner Meinung nach aufgrund des Standes der aktuellen Forschung von der zuständigen Fernmeldebehörde
die Abschaltung der betreffenden Mobilfunk-Sendeanlage verlangt werden, wenn nicht kurzfristig durch andere Massnahmen der Schutz der Gesundheit nach dem Telekommunikations-Gesetz (TKG) gewährleistet werden kann.

Das Mobilfunk-Unternehmen Connect Austria hatte versucht, Rose, der auch Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF ist, durch eine Strafanzeige wegen Geschäftsschädigung und Verleumdung in seiner Gutachtertätigkeit für Mobilfunkgeschädigte zu stoppen. Connect hatte dazu das Österreichische Forschungszentrum Seibersdorf beauftragt, Roses wissenschaftliche Argumentation zu überprüfen. Offenbar konnte das 15-seitige Gegengutachten aus Seibersdorf Roses Standpunkt nicht widerlegen und Richter und Staatsanwalt nicht vom Gegenteil überzeugen - der Strafantrag von Connect wurde am 22. Dezember 1999 abgewiesen.

Für weitere Informationen zuständig: Wulf-Dietrich Rose; erreichbar über das unten angegebene Büro


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Büro Österreich: Wulf-Dietrich Rose; Sachverständiger für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit IGEF
VORSTANDSMITGLIED DER INTERNATIONALEN GESELLSCHAFT FÜR ELEKTROSMOG-FORSCHUNG
Postanschrift: Seebach 137, A-6370 Kitzbühel / Tirol - Telefon international 0043-5356-64354 Telefax 0043-5356-65904 - Internet: http://www.elektrosmog.com - E-Mail: elektrosmog@aon.at
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